Neuregelung BAB Kanton Basel-Stadt

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Im September haben die Praxen im Kanton Basel-Stadt ein Schreiben erhalten, das über die neue Regelung betreffend BAB in der Physiotherapie informiert hat.

Folgende Schritte stehen in Basel-Stadt jetzt an:

  • Bis 30.11.2023: Alle Physiotherapeut:innen, die bisher ohne BAB (Berufsausübungsbewilligung) in ambulanten Praxen gearbeitet haben und weiterhin dort arbeiten, müssen dem Kanton gemeldet werden (siehe Meldeformular). Dies betrifft hauptsächlich Physiotherapeut:innen ohne leitende Funktion.
  • Bis 31.12.2024: Alle Physiotherapeut:innen die gemeldet wurden (siehe oben) müssen über eine BAB verfügen. Diese ist beim Kanton BS zu beantragen.
  • Ab 1.12.2023: Alle neuangestellten Physiotherapeut:innen in ambulanten Praxen müssen über eine BAB verfügen. Die BAB muss per Stellenantritt vorliegen.

Nicht betroffen sind alle Physiotherapeut:innen, die bereits über eine BAB verfügen.

 

Bei Fragen gibt der Kanton Basel-Stadt, Abteilung Bewilligungen Auskunft: bewilligungen-bs@hin.ch, +41 61 267 95 26. Gerne stellen wir die Grafik des Kantons BS zur Verfügung, welche die neuen Prozesse illustriert.

 

Neuregelung BAB Kanton Basel-Landschaft

Sobald der Prozess und die Bestimmungen bekannt sind, werden wir darüber informieren.