Neuregelung BAB Kanton Basel-Landschaft

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Physiotherapeut:innen und Praxen im Kanton Basel-Landschaft haben am 24.11.2023 ein Informationsschreiben des Kantons betreffend Ausweitung der Bewilligungspflicht im ambulanten Bereich (BAB) erhalten. Zu Grunde liegt eine Gesetzesänderung auf nationaler Ebene.

Folgende Schritte stehen in Basel-Landschaft jetzt an:

  • Ab 1.1.2024: Alle neuangestellten Physiotherapeut:innen in ambulanten Praxen müssen über eine BAB verfügen. Die BAB muss per Stellenantritt vorliegen.
  • Bis 31.10.2024: Alle Physiotherapeut:innen, die bisher ohne BAB (Berufsausübungsbewilligung) in ambulanten Praxen gearbeitet haben und weiterhin dort arbeiten, müssen über eine BAB verfügen. Dies betrifft hauptsächlich Physiotherapeut:innen ohne leitende Funktion. Die BAB ist beim Kanton BL zu beantragen.

Nicht betroffen sind alle Physiotherapeut:innen, die bereits über eine gültige BAB verfügen.

 

Bei Fragen gibt der kantonsärztliche Dienst Basel-Landschaft Auskunft: kantonsarzt@bl.ch, +41 61 552 59 00.